Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der „Studio Marker“ GdbR, gesetzl. vertr. d.d. Gesellschafter Jakob Marker und Inna Marker, durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die GdbR stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

II. Vertragsschluss

  1. Der Dienstvertrag kommt erst durch Rücksendung des unterschriebenen Angebotes der Studio Marker GdbR oder durch die entsprechende Auftragsbestätigung zu den dort genannten Bedingungen zustande.
  2. Spätere Änderungen bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB der Studio Marker GdbR. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen nicht in diesen AGB enthalten sind.

III. Auftragsgegenstand, Leistungen

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Lichtbildern durch die Fotografen der GdbR, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium diese erstellt werden oder vorliegen (Negative, Papierbilder, Videos, Hochzeitsfilme, Fotobücher, Fotoalben). Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, sind die Fotografen der GdbR hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf der GdbR die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlasst sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen der Fotografen der GdbR wie spezielle Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie, Druck oder nachträgliche Änderungswünsche werden individuell vereinbart und werden gesondert vergütet.
  4. Hat der Auftraggeber keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.

IV. Vergütung

  1. Maßgebend ist der auf der Homepage der GdbR ausgewiesene Preis. Für individuelle Shootings (z.B. Hochzeitsshooting) wird ein Honorar vereinbart, welches schriftlich festgehalten wird.
  2. Kommt es bei Aufnahmearbeiten zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung der Fotografen der GdbR im angemessenen Umfang.
  3. Sind die Fotografen der GdbR für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält die GdbR den Anspruch auf die bereits geleistete Anzahlung, welche in jedem Fall vom Auftraggeber zu entrichten ist.
  4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
  5. Das Honorar ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wird das Lichtbildmaterial von der GdbR an den Auftraggeber freigegeben.
  6. Bei nicht fristgerechter Zahlung befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu entrichten.

V. Widerruf

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware zu laufen. Die Widerrufserklärung ist in Textform (schriftlich, per eMail) an die GbR zu richten. Der Auftraggeber kann hierfür das bereitgestellte Widerrufsformular verwenden.

VI.Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Die Fotografen der GdbR haften dafür, dass die erstellten Lichtbilder keine Rechte Dritter verletzten.
  3. Der Fotograf der GdbR haftet nur für Schäden, die er selbst oder sein Erfüllungshilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  4. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
  5. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
  6. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  7. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal zehn Jahre.

VII. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt mit Zahlung der vereinbarten Vergütung nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch.
  2. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden nur für private Zwecke eingeräumt, sofern nichts anderen vereinbart wurde. Eine kommerzielle Nutzung sowie und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können die Fotografen der GdbR verlangen, als Urheber der lizenzierten Lichtbilder genannt zu werden.

VIII. Vertragsstrafe, Schadenersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (d.h. ohne Zustimmung der Fotografen der GdbR erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, soweit in diesen AGB nichts anderen bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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